(KK - Hannover) Eigentlich hörte es sich so schön an. Seit Januar 2002 haben Angestellte das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln und später eine Betriebsrente zu erhalten. Die Betriebsrente aus eigenen Beiträgen wird deshalb auch Brutto-Entgeltumwandlung genannt und so Brutto ist, ahnen viele auch schon das Netto; und tatsächlich hat diese Art der betrieblichen Altersvorsorge einen, wenn nicht gleich mehrere Pferdefüße, weswegen Kritiker diese Vorsorgeform für wenig lukrativ halten.
Rentenkiller Hartz-IV
Die Betriebsrente sollte Hartz-IV sicher sein. Doch das gilt nur, wenn sie unverfallbar geworden ist. Um das zu sein, muss man mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre in einem Betrieb für die Rente vorgesorgt haben. Anonsten heißt es in diesem Spiel: "Geh drei Felder zurück und fang noch mal von vorn an."
Ab 2009 kommt der Abgabehammer
Ab 2009 müssen auch für die Beiträge zur Betriebsrente Sozialabgaben gezahlt werden. Zur Zeit gilt: Wer weniger als 63.000 € brutto pro Jahr verdient - und das dürften nicht wenige in Deutschland sein - muss dann auf diese Beiträge neben Renten- und Arbeitslosen- auch noch Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Betriebsrentner müssen seit 2004 den vollen Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Rente abführen. Privat Krankenversicherte sind davon nicht betroffen.
Vorsicht vor dem Finanzamt
Wer unzufrieden mit der Anlage des Chefs ist, kann sich die Beiträge zurück erstatten lassen. Aber dann müssen Beiträge auch wieder versteuert werde.
Unser Tipp:
Diese Form der Brutto-Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente sollte vor dem Abschluss sorgfältig mit dem Steuerberater und/oder einem unabhängigen Finanzexperten diskutiert werden.